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Kaugummi im Mund heißt nein zu Alkotest

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2022/286Die Presse - Recht 2022, 15 Heft 38 v. 19.9.2022

Lenker wegen Verweigerung mit 1600 Euro bestraft.

Wien. Wer im Verdacht steht, alkoholisiert ein Auto gelenkt zu haben, und von der Polizei zum Alkomattest aufgefordert wird, darf während der Wartezeit von 15 Minuten nichts zu sich nehmen: nichts essen, trinken, nicht rauchen – und keinen Kaugummi kauen. Denn all das kann das Ergebnis verfälschen.

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