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Auch die besten Mitarbeiterinnen sind keine Marke

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2022/280Die Presse - Recht 2022, 15 Heft 37 v. 12.9.2022

Bezeichnung für Süßigkeiten kann nicht geschützt werden.

Wien. Schokolade, Kakao, Marzipan: Es ist ein süßes Gebiet, für das sich jemand einen Markennamen schützen lassen wollte. „Für die besten Mitarbeiterinnen der Welt“, sollte die Bezeichnung lauten.

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