Kunstfehler. Der Oberste Gerichtshof bekräftigt seine Rechtsprechung, wonach ein Notstandshilfe-Bezug des Geschädigten nicht den Schädiger entlasten dürfe.
Kunstfehler. Der Oberste Gerichtshof bekräftigt seine Rechtsprechung, wonach ein Notstandshilfe-Bezug des Geschädigten nicht den Schädiger entlasten dürfe.
