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„Hugo Portisch“ kann man nicht schützen lassen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2022/261Die Presse - Recht 2022, 9 Heft 35 v. 29.8.2022

Preis hat nur beschreibende Bezeichnung, sagt der OGH.

Wien. Im Vorjahr ist Hugo Portisch 94-jährig verstorben. Nach ihm wurden eine Gesellschaft und ein Preis benannt, dessen Träger der „Kurier“, die „Österreichische Medienakademie“ und der ORF sind.

Aber kann man sich die Wortmarke „Hugo Portisch Preis“ sowie dazu passende Sujets („Wortbildmarken“) eintragen lassen? Eine Frage, die nun richterlich geklärt wurde.

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