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„So ein A...loch“: Staatsanwälte schilt man nicht

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2022/259Die Presse - Recht 2022, 9 Heft 35 v. 29.8.2022

OGH bestätigt Strafe für Rechtsanwaltsanwärter.

Wien. Der Vorfall ist mittlerweile fast drei Jahre her, so lang, dass die Dauer des Disziplinarverfahrens dem Beschuldigten sogar strafmildernd angerechnet wurde. 1500 Euro blieben dennoch übrig, die ein Rechtsanwaltsanwärter zahlen muss, weil er einen Staatsanwalt vulgär beschimpft hatte. Das hat nun der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt.

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