Österreichische Regelung habe Unionsrecht verletzt.
Wien. Ein österreichischer Anleger hatte im Jahr 2017 Kapitaleinkünfte aus nicht verbrieften Derivaten erzielt – bei Geschäften, die eine dänische Bank für ihn abwickelte. Gestritten wurde später über die Einkommensteuer: Das Finanzamt verrechnete dafür nicht den KESt-Satz von 27,5 Prozent, sondern den progressiven Steuertarif. Das Bundesfinanzgericht bestätigte diese Entscheidung.

