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Steuerstreit: VwGH gibt Anleger recht

WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2022/257Die Presse - Recht 2022, 15 Heft 34 v. 25.8.2022

Österreichische Regelung habe Unionsrecht verletzt.

Wien. Ein österreichischer Anleger hatte im Jahr 2017 Kapitaleinkünfte aus nicht verbrieften Derivaten erzielt – bei Geschäften, die eine dänische Bank für ihn abwickelte. Gestritten wurde später über die Einkommensteuer: Das Finanzamt verrechnete dafür nicht den KESt-Satz von 27,5 Prozent, sondern den progressiven Steuertarif. Das Bundesfinanzgericht bestätigte diese Entscheidung.

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