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Sollen Auftraggeber für Löhne haften?

WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2022/248Die Presse - Recht 2022, 14 Heft 33 v. 18.8.2022

[mgo]

Wien. Endlose Subunternehmerketten. Arbeitskräfteüberlasser, die nicht selbst Personal bereitstellen, sondern dafür andere Firmen anheuern. Öffentliche Aufträge, die unerlaubt weitergegeben werden.

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