Die Frau pocht auf sexuelle Freiheit vor einstiger Heirat.
Wien. „Drum prüfe, wer sich ewig bindet“, drückte es ein Dichter in schillernden Worten aus. Das Ehegesetz formuliert nüchterner, aber gesteht dafür in manchen Fällen einen Ausweg aus der ewigen Bindung zu. So kann man die Aufhebung der Ehe beantragen, wenn man sich bei der Hochzeit über wichtige Umstände getäuscht hat oder vom Partner gar arglistig in die Irre geführt worden ist.

