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Sonne ist auch ohne Haare auszuhalten

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2022/234Die Presse - Recht 2022, 10 Heft 30 v. 25.7.2022

Gesundheitskasse muss nicht für Wachstumsmittel zahlen.

Wien. Es ist eine besonders haarige Entscheidung, die die Höchstrichter nach der Klage eines jungen Mannes zu fällen hatten. Oder auch nicht, denn der Betroffene (Jahrgang 1992) muss mit erblichem Haarausfall kämpfen. Doch vor Gericht hatte er einige Argumente parat, warum die Österreichische Gesundheitskasse für hilfreiche Präparate aufkommen soll.

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