Gesundheitskasse muss nicht für Wachstumsmittel zahlen.
Wien. Es ist eine besonders haarige Entscheidung, die die Höchstrichter nach der Klage eines jungen Mannes zu fällen hatten. Oder auch nicht, denn der Betroffene (Jahrgang 1992) muss mit erblichem Haarausfall kämpfen. Doch vor Gericht hatte er einige Argumente parat, warum die Österreichische Gesundheitskasse für hilfreiche Präparate aufkommen soll.

