Cybercrime-Schutzpaket: Klausel war intransparent.
Wien. Der Oberste Gerichtshof hat eine Klausel der Bank Austria zu ihrem Internetbanking-Schutzpaket „Just in Case“, das Verbraucher gegen Schäden durch Cyberkriminalität absichern soll, für unzulässig erklärt, teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit. Laut der Entscheidung (8 Ob 108/21x) wurden die Kunden nicht ausreichend darüber informiert, wann sie laut Gesetz ohnehin nicht haften.

