Arbeitsrecht. Das OLG Wien bestätigte die Entlassung einer Reinigungskraft in einem Spital, die Covid-Tests aus „Gewissensgründen“ verweigerte.
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Auch als Reinigungskraft in einem Spital kommt man mit Patienten in Kontakt. Beim Verweigern vorgeschriebener Covid-Tests kann die Entlassung drohen.

