Wien. Vielen Flugreisenden ist das Montrealer Übereinkommen (MÜ) durch flüchtige Lektüre der Buchungsunterlagen ein Begriff. Wenn nicht dadurch, dann jedenfalls durch die – zum Teil kurios anmutenden – Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), die in den vergangenen Jahren dazu ergangen sind.

