OGH verschärft nochmals die Anforderungen an ausgedruckte Verfügungen.
Wien. Für die Gültigkeit von Testamenten ist essenziell, dass sie tatsächlich den letzten Willen der oder des Verstorbenen wiedergeben. Das ist bei handgeschriebenen und unterschriebenen Verfügungen leichter zu überprüfen als bei computergeschriebenen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat deshalb die Anforderungen an „fremdhändige“ Testamente verschärft – und legt jetzt nochmals nach.

