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Werbung für Naturschutz in Natur nicht frei

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2022/214Die Presse - Recht 2022, 7 Heft 27 v. 4.7.2022

Wien. Sein Anliegen decke sich mit jenem des Tiroler Naturschutzgesetzes, also dürfe er nicht bestraft werden: Mit diesem Argument wollte sich ein Tierschützer gegen Sanktionen wehren. Wie nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigt, war diese Verteidigungslinie nicht haltbar.

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