Wien. Die Ersitzung ist gewiss nicht die gängigste Art, ein Recht zu erwerben. Man muss dazu ziemlich lang das fragliche Objekt auf redliche Weise für sich in Anspruch nehmen, was der wahre Berechtigte in der Regel zu verhindern weiß.
Wien. Die Ersitzung ist gewiss nicht die gängigste Art, ein Recht zu erwerben. Man muss dazu ziemlich lang das fragliche Objekt auf redliche Weise für sich in Anspruch nehmen, was der wahre Berechtigte in der Regel zu verhindern weiß.
