Veranstaltungen auf Wasser sind bewilligungspflichtig.
Wien. Als im Sommer 2020 auf der Alten Donau sogenannte Floating Concerts veranstaltet wurden, fanden sich nicht nur Musikfreunde auf Inselbooten zum Zuhören ein; auch der Wiener Magistrat war bald zur Stelle. Denn der Veranstalter hatte keine schifffahrtsrechtliche Bewilligung für das musikalische Treiben und wurde bestraft.

