Wien. Die Krankenkasse versorge sie nicht mit Desinfektionsmitteln, also sollten die Patienten eine „Ordinationszutrittspauschale“ zahlen. So reagierte eine Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten im März 2020 auf den Ausbruch von Covid-19 in Österreich. Wer nicht zahlte, sollte nur gegen Privathonorar behandelt werden.

