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Hautärztin wollte von Patienten 50 Euro für Desinfektionsmittel

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2022/196Die Presse - Recht 2022, 13 Heft 25 v. 20.6.2022

Wien. Die Krankenkasse versorge sie nicht mit Desinfektionsmitteln, also sollten die Patienten eine „Ordinationszutrittspauschale“ zahlen. So reagierte eine Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten im März 2020 auf den Ausbruch von Covid-19 in Österreich. Wer nicht zahlte, sollte nur gegen Privathonorar behandelt werden.

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