[MGO]
Wien. Die Pandemie und die Geschäftsraummieten – die Reihe höchstgerichtlicher Entscheidungen zu dem Thema setzt sich fort. Eine aktuelle Entscheidung beantwortet einige bislang ungeklärte Fragen, unter anderem im Zusammenhang mit staatlichen Covid-Hilfen: Muss ein Mieter, der Zinsentfall oder -minderung wegen pandemiebedingter Nutzungseinschränkungen geltend macht, den Umsatzersatz an den Vermieter herausgeben? Erstmals hat der OGH sich konkret dazu geäußert – und einen Herausgabeanspruch verneint (3 Ob 36/22y).

