[MGO]
Wien. Ausgerechnet am Freitag vor Pfingsten war er dann endlich da – der lang erwartete Gesetzesentwurf zum Schutz von Whistleblowern. HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) lautet der Kurztitel, bis 15. Juli dauert die Begutachtungsfrist. Und sieht man einmal von der satten Verspätung ab – die EU-Whistleblower-Richtlinie sollte längst umgesetzt sein –, überwiegen bei Juristinnen und Juristen im Gespräch mit der „Presse“ dann doch die positiven Aspekte.

