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Neue Vorgaben für „grüne“ Kartelle

WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2022/186Die Presse - Recht 2022, 17 Heft 22 v. 2.6.2022

[MGO]

Wien. Eine Branche tut sich zusammen, um sich auf klimafreundlichere Produktionsmethoden zu verständigen. Oder verpflichtet sich, auf umweltschädliches Verpackungsmaterial verzichten. Oder Firmen kooperieren beim Vertrieb, um Transportwege zu reduzieren: Klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Und wäre bisher großteils nur in einer kartellrechtlichen Grauzone möglich gewesen – jedenfalls bis zum Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021.

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