Neuer Tatbestand gegen Sozialbetrug gefordert.
Wien. Immer seltener kommt es laut der Finanzpolizei vor, dass Personen gänzlich schwarz arbeiten. Aber dafür gibt es das Phänomen der „partiellen“ Schwarzarbeit. Sie liegt vor, wenn jemand z. B. am Bau oder in der Gastronomie für 20 Stunden angemeldet ist, aber tatsächlich mehr arbeitet.

