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Nach Unfall auf Kinderparty: kein Geld

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2022/180Die Presse - Recht 2022, 13 Heft 22 v. 30.5.2022

Mädchen hatte die Mutter einer Freundin geklagt.

Wien. Zwischenzeitlich hatte ein auf einer Party verletztes Kind auf Schadenersatz hoffen dürfen. Die Mutter einer Freundin hatte einen Kindergeburtstag veranstaltet und nach den Kleinen mit einem Wanderstock auf eine Piñata (aus Pappmaschee gefertigte, mit Süßigkeiten gefüllte Figur) eingeschlagen. Dabei hatte sich der untere Teil des Wanderstocks gelöst und das Mädchen verletzt.

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