Kündigungsfristen. Gelten für Arbeiter in Hotellerie und Gastronomie die alten, kurzen Fristen weiterhin? Das hatte der OGH zu entscheiden.
Wien. Seit Oktober des Vorjahres gelten für Arbeiter und Angestellte gleiche Kündigungsfristen – mit grundsätzlich sechs Wochen als Minimum, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht. Durch Kollektivvertrag können jedoch für Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen, abweichende Regelungen festgelegt werden.

