[MGO]
Wien. Wo kein Kläger, da kein Richter – darauf läuft es bei Datenschutzverletzungen nach wie vor oft hinaus. Das könnte sich bald ändern: Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem Fall aus Deutschland macht nun den Weg für Verbraucherschutzorganisationen frei, wegen Verstößen gegen die DSGVO von sich aus Verbandsklagen einzubringen (C-319/20).

