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Aufnahmetest: Schulen haften für Verletzte

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2022/142Die Presse - Recht 2022, 15 Heft 17 v. 25.4.2022

Strengere Regeln, als wenn jemand bereits Schüler ist.

Wien. Auch Schüler können einen „Arbeitsunfall“ erleiden, und dann greift das „Dienstgeberhaftungsprivileg“. Das heißt, die Lehranstalt muss für Unfälle ihrer Schüler nicht einstehen, sofern sie diese nicht gerade vorsätzlich verursacht hat.

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