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Trotz Asyl keine Taxikonzession für einen Syrer

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2022/139Die Presse - Recht 2022, 14 Heft 17 v. 25.4.2022

Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ fehlte.

Wien. Die berühmt-berüchtigte Bedarfsprüfung für Taxikonzessionen – der Verfassungsgerichtshof hatte sie aufgehoben, der Gesetzgeber mit Verfassungsgesetz wiedereingeführt – gibt es zwar nicht mehr. Der Betrieb des „Personenbeförderungsgewerbes mit Pkw – Taxi mit 1 Pkw“ erfordert trotzdem eine behördliche Bewilligung.

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