Darf eine Mutter für ihre Kinder GmbH-Anteile verwalten, wenn sie selbst ebenfalls Gesellschafterin ist? Oder brauchen die Kinder dann vorsorglich einen Kollisionskurator? Darüber hatte der OGH zu entscheiden (3 Ob 204/21b).
Darf eine Mutter für ihre Kinder GmbH-Anteile verwalten, wenn sie selbst ebenfalls Gesellschafterin ist? Oder brauchen die Kinder dann vorsorglich einen Kollisionskurator? Darüber hatte der OGH zu entscheiden (3 Ob 204/21b).
