[MGO]
Wien. Wie weit geht die Aufklärungspflicht eines Anwalts seinem Mandanten gegenüber? Darum ging es in einem Rechtsstreit, dessen Ausgang jedoch wesentlich weitere Kreise zieht. Allgemeiner formuliert, lautet die Frage in etwa so: Muss ein Dienstleister Kunden darüber informieren, dass die Leistung, die er anbietet, anderswo billiger zu haben wäre? Oder ist es mündigen Marktteilnehmern zuzumuten, dass sie sich selbst über Vergleichsangebote informieren?

