Urteil. Die Änderung der Nutzungsbedingungen im Vorjahr rief Verbraucherschützer auf den Plan. Ein Wiener Gericht erklärte nicht nur die Änderungsklausel für unzulässig.
Wien. Anfang 2021 verkündete WhatsApp eine Änderung der Nutzungsbedingungen – und drängte Nutzer sehr vehement dazu, den Änderungen zuzustimmen. So sollte, wer das nicht akzeptierte, den Dienst ab 15. Mai des Vorjahres nicht mehr verwenden können.

