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OGH kürzt Urlaubsentschädigung nach unberechtigtem Austritt

RechtspanoramaGerhard Huber/Jakob DietrichDie Presse - Recht 2022/127Die Presse - Recht 2022, 13 Heft 15 v. 11.4.2022

Linz. Bis 2019 wurde Arbeitnehmern, die vertragsbrüchig wurden und unberechtigt vorzeitig austraten, der verbleibende Jahresurlaub aufgrund von § 10 Abs 2 UrlG nicht ausgezahlt. („Eine Ersatzleistung gebührt nicht, wenn der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt.“)

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