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Hitler-Hase zu Ostern: Mann verurteilt

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2022/117Die Presse - Recht 2022, 13 Heft 14 v. 4.4.2022

Täter hatte auch NS-Tattoo nach Milizübung gezeigt.

Wien. Er sei volltrunken gewesen. Mit Argumenten wie diesem versuchte ein Mann einer Verurteilung wegen NS-Wiederbetätigung zu entgehen. „Von einer ,Volltrunkenheit‘ des Angeklagten, wie eingewendet, gingen die Geschworenen im Wahrspruch nicht aus“, entgegnete der Oberste Gerichtshof (OGH) aber recht nüchtern dem Mann.

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