Täter hatte auch NS-Tattoo nach Milizübung gezeigt.
Wien. Er sei volltrunken gewesen. Mit Argumenten wie diesem versuchte ein Mann einer Verurteilung wegen NS-Wiederbetätigung zu entgehen. „Von einer ,Volltrunkenheit‘ des Angeklagten, wie eingewendet, gingen die Geschworenen im Wahrspruch nicht aus“, entgegnete der Oberste Gerichtshof (OGH) aber recht nüchtern dem Mann.

