Verfassungsgerichtshof hebt unbegründete Verkehrsbeschränkung auf.
Wien. Nicht nur unzureichend begründete Corona-Maßnahmen können einer Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zum Opfer fallen. Das Gleiche kann auch so einfachen Beschränkungen im Straßenverkehr wie einer Ladezone passieren.

