Wien. Mit der Wohnrechtsnovelle 2022 hat der Gesetzgeber eine historisch einmalige Möglichkeit geschaffen, zu hoch bewertete Geschäftslokale herabsetzen zu lassen. Damit können Eigentümer von Geschäftslokalen im Wohnungseigentum schwere finanzielle Belastungen erheblich senken.

