Betreiber scheitert vor dem Verwaltungsgerichtshof.
Wien. Wird ein Unternehmen wegen einer Pandemie geschlossen, so kann es nach dem Epidemiegesetz Entschädigung wegen des Verdienstentgangs fordern. Und so begehrte auch ein Unternehmen, das mit der Verwaltung eines Stadions und der Abhaltung von Sportveranstaltungen sein Geld macht, Ersatz.

