Wien. Reisepass weg, Wegreise verpasst. So oder so ähnlich dürfte ein Niederösterreicher empfunden haben, nachdem ihm sein Pass entzogen worden war. Doch wurde er damit in unzulässiger Weise an der Ausreise gehindert, wie er in einer Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) argumentierte?

