Es ist nicht zumutbar, am Servitutsweg nur mit der Hand schaufeln zu können.
Wien. Um zu ihrem Haus zu kommen, muss eine Frau über das Grundstück ihres Nachbarn fahren. Es handelt sich um eine Servitut, die Anrainerin hat also das Recht, den Weg zu benutzen. Aber kann sie auch einen am Wegesrand aufgestellten Zaun entfernen lassen, wenn dieser die Schneeräumung mit modernen Mitteln behindert?

