Wenn eine Firma insolvent ist, sollte man ihr kein Geld mehr überweisen: Nach Insolvenzeröffnung ist das grundsätzlich nicht mehr schuldbefreiend, der Insolvenzverwalter kann den Betrag nochmals kassieren. Unternehmen müssen ihre Auftragnehmer daher regelmäßig auf mögliche Insolvenzen prüfen. Aber gilt das auch für Privatpersonen? Das hatte der OGH zu entscheiden (9 Ob 33/20y).

