Wien. In ein zeitgemäß ausgestattetes Badezimmer gehört nicht nur Warmwasser, sondern auch die Möglichkeit, die Luft zu beheizen. Aber wie lang hat ein Mieter Zeit, den Vermieter darauf hinzuweisen, falls dafür ein Heizkörper fehlt? Das hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) kürzlich zu klären.

