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Mieter muss Badheizung gleich fordern

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2021/42Die Presse - Recht 2021, 17 Heft 6 v. 8.2.2021

Wien. In ein zeitgemäß ausgestattetes Badezimmer gehört nicht nur Warmwasser, sondern auch die Möglichkeit, die Luft zu beheizen. Aber wie lang hat ein Mieter Zeit, den Vermieter darauf hinzuweisen, falls dafür ein Heizkörper fehlt? Das hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) kürzlich zu klären.

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