Amtshandlung. Bürgerin wegen Anstandsverletzung bestraft, Polizisten kürzlich trotz Du-Worts freigesprochen.
Wien. Müssen Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Exekutive mehr Respekt zeigen als diese in umgekehrter Richtung? Dieser Eindruck könnte entstehen, vergleicht man zwei aktuelle Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs, die um die Verwendung des Du-Worts im Verlauf von Amtshandlungen kreisten.

