Kann Epidemiegesetz gelten? In Sonderfällen schon.
Wien. Kann es eigentlich Situationen geben, in denen den Unternehmen für die Zeiten eines coronavirusbedingten Betretungsverbots eine Entschädigung laut Epidemiegesetz (EpiG) zustehen würde? Ja, das ist tatsächlich möglich, entschied vor Kurzem der Verwaltungsgerichtshof (Ro 2021/03/
0018).

