Linie konnte Nichtlandung nicht ausreichend erklären.
Wien. Wenn Linien die Annullierung eines Flugs auf das Wetter schieben, dann müssen sie das besser begründen. Das zeigt ein Urteil, mit dem einem Fluggast 250 Euro Entschädigung zugesprochen wurden.
Der Mann wollte am frühen Nachmittag von Wien kommend in Sarajewo landen. Es sollte aber späterer Abend werden, bevor er nach einer Umbuchung dort ankam. Am Nachmittag hatte der Pilot den Anflug nach Sarajewo abgebrochen und war wieder nach Wien zurückgeflogen. Die in Bosnien-Herzegowina herrschenden Wetterverhältnisse hätten einen Anflug nicht zugelassen, argumentierte die Fluglinie. Daher seien außergewöhnliche Umstände vorgelegen, und man müsse keine Entschädigung für die entstandene Verspätung zahlen.

