vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Menschen mit Behinderung: Differenzierung ist verboten

WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2021/29Die Presse - Recht 2021, 19 Heft 4 v. 28.1.2021

Urteil. Ein polnischer Arbeitgeber bevorzugte einige bei der Entlohnung. Das ist laut EuGH unzulässig.

Luxemburg. Arbeitgeber dürfen die Auszahlung von Zuschlägen an Arbeitnehmer mit Behinderung nicht an Bedingungen knüpfen, die zur Benachteiligung Einzelner führen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg (C16/19).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!