Urteil. Ein polnischer Arbeitgeber bevorzugte einige bei der Entlohnung. Das ist laut EuGH unzulässig.
Luxemburg. Arbeitgeber dürfen die Auszahlung von Zuschlägen an Arbeitnehmer mit Behinderung nicht an Bedingungen knüpfen, die zur Benachteiligung Einzelner führen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg (C16/19).

