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Uneinigkeit bei Privatinsolvenzen

WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2021/26Die Presse - Recht 2021, 19 Heft 4 v. 28.1.2021

Pleiten. Dass Unternehmen sich künftig schneller entschulden dürfen, wird von der EU vorgeschrieben. Ob das auch Privaten erlaubt sein soll, bleibt in Österreich noch ein Streitpunkt.

Wien. Im schlimmsten Fall muss man mit 1000 Euro im Monat auskommen. So viel bleibt Alleinstehenden als Existenzminimum in der Privatinsolvenz. Die Armutsgrenze liegt bei 1286 Euro netto (zwölfmal im Jahr) etwas höher. Je nachdem, welche Schuldungsquote mit den Gläubigern im Zahlungsplan vereinbart wurde, wird jegliches Einkommen über dem Existenzminimum, Schenkungen oder gar das Erbe gepfändet. Die Quote gibt an, wie viel man von seinen Schulden zurückzahlen muss.

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