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Waffelhändler braucht keinen Waffenschein

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2021/376Die Presse - Recht 2021, 15 Heft 48 v. 29.11.2021

Geldtransport von Eissalons zur Bank nicht zu gefährlich.

Wien. Zwei bis drei Mal pro Woche führe er Geld von mehreren Eisdielen zur Bank, betonte der Mann. Und Geld in diesem Gewerbe bedeutet vor allem Münzen. Doch wenn diese dann im Bankfoyer in den Einzahlungsautomaten fließen, sei das dementsprechend laut und auffällig, klagte der Mann.

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