[MGO]
Wien. Und wieder sind wir im Lockdown, und wieder bleiben bei vielen Geschäften die Rollbalken unten. Umso aktueller ist eine jüngst ergangene Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) – seine erste im „Mietenstreit“. Die Betreiberin eines Sonnenstudios hatte im April 2020, während des ersten Lockdowns, ihren Betrieb geschlossen halten müssen. Und deshalb keine Miete bezahlt – zu Recht, wie der OGH entschied (3 Ob 78/21y; „Die Presse“ berichtete).

