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Zinsentfall: Was gilt nach dem OGH-Entscheid?

WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2021/372Die Presse - Recht 2021, 22 Heft 47 v. 25.11.2021

[MGO]

Wien. Und wieder sind wir im Lockdown, und wieder bleiben bei vielen Geschäften die Rollbalken unten. Umso aktueller ist eine jüngst ergangene Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) – seine erste im „Mietenstreit“. Die Betreiberin eines Sonnenstudios hatte im April 2020, während des ersten Lockdowns, ihren Betrieb geschlossen halten müssen. Und deshalb keine Miete bezahlt – zu Recht, wie der OGH entschied (3 Ob 78/21y; „Die Presse“ berichtete).

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