Mann erhält nach „Wheelie“ kein Geld von Versicherung.
Wien. Selbst wenn der junge Mann nur einen Führerschein für ein schwächeres Motorrad gehabt habe, sei der Unfall unabhängig davon passiert. Also müsse die private Unfallversicherung trotzdem zahlen. Zu dieser Ansicht war das Handelsgericht Wien gekommen. Doch der Oberste Gerichtshof (OGH) beurteilt den Fall des Mannes nun anders.

