Vermieter muss Ungeziefergefahr nicht akzeptieren.
Wien. Der Müll war ordnungswidrig entsorgt worden, eine „anhaltend massive Geruchsbelästigung“ lag in der Luft, und auch sonst waren die Zustände des Mietobjekts nicht so, wie sie sein sollten. Aus diesen Gründen wurde einem Wiener Gastronomielokal der Mietvertrag wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs gekündigt. Zu Recht, wie nun der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte.

