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Lokal stank zu viel: Kündigung hält vor Gericht

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2021/349Die Presse - Recht 2021, 15 Heft 45 v. 8.11.2021

Vermieter muss Ungeziefergefahr nicht akzeptieren.

Wien. Der Müll war ordnungswidrig entsorgt worden, eine „anhaltend massive Geruchsbelästigung“ lag in der Luft, und auch sonst waren die Zustände des Mietobjekts nicht so, wie sie sein sollten. Aus diesen Gründen wurde einem Wiener Gastronomielokal der Mietvertrag wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs gekündigt. Zu Recht, wie nun der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte.

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