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Wer Absonderung ignoriert, riskiert den Job

WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2021/341Die Presse - Recht 2021, 17 Heft 43 v. 28.10.2021

[MGO]

Wien. Eine Absonderungsanordnung wegen des Verdachts auf eine Covidinfektion zu ignorieren ist keine gute Idee – so viel steht fest. Geht man trotzdem weiterhin zur Arbeit, kann das sogar den Job kosten – das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH; 8 ObA 54/21f). Und das bleibt auch künftig relevant, denn auch die ab November geltende 3-G-Regel am Arbeitsplatz schließt solche Szenarien nicht aus.

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